Gesetzliche Vorgaben

Periodische Elektrokontrollen gemäss NIV Art. 36

Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werder, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis anch NIV Artikel 37 bis zum Ender der Kontrollperiode einzureichen.

Baubegleitende Erstprüfung + Schlusskontrolle NIV Art. 24

Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.

Vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle wird duch eine Kontrollberichte oder Fachkundige Person durchgeführt.

Abnahmekontrolle NIV Art. 35 Abs. 4

Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werder, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis anch NIV Artikel 37 bis zum Ender der Kontrollperiode einzureichen.

Unabhängigkeit von einem Kontrollorgan NVI Art. 31

Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.

Vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle wird duch eine Kontrollberichte oder Fachkundige Person durchgeführt.

Abnahmekontrollen von Photovoltaikanlagen in Wohnbauten NIV Art. 35 Abs. 3

Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werder, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis anch NIV Artikel 37 bis zum Ender der Kontrollperiode einzureichen.

Geräteprüfungen nach SN EN 50678 & SN EN 50699

Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.

Vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle wird duch eine Kontrollberichte oder Fachkundige Person durchgeführt.