Allgemeine Geschäftsbedinungen

 

1.  Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung vonVerträgen über die Erbringung von Leistungen durch die Energy Control ECEK GmbH (nachfolgend „ecek“genannt) an ihre Vertragspartner (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).

1.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese AGB für Verträgesämtlicher Leistungen der ecek (Dienstleistungen und Produkte) unabhängig von ihrer Rechtsnatur,insbesondere für Verträge über die Erbringung von Sicherheitskontrollen von Elektro-, Gas- sowie Wasser-Installationen und -anlagen, Messdienstleistungen und Beratungen im Energiebereich sowie Schulungenüber Installationsnormen und Arbeitssicherheit in Auf alle Verträge, welche eineBildungsdienstleistung (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der ecek zum Gegenstand haben, gelangenergänzend die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen der ecek“ zur Anwendung.

1.3 Die vorliegenden AGB finden auch auf Verträge zwischen den Niederlassungen der ecek und derenKunden

1.4 Diese AGB bilden integrierender Bestandteil des zwischen der ecek und dem Kunden abgeschlossenenIndividualvertrages und anderer Vereinbarungen dieser Sie sind ebenfalls Bestandteil der Oferterespektive der Auftragsbestätigung der ecek.

1.5 Dem Kunden werden die vorliegenden AGB im Rahmen der Oferte oder, falls eine solche fehlt, imRahmen der Auftragsbestätigung In jedem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die AGB auf derWebsite der ecek einzusehen und herunterzuladen.

1.6 Mit Einreichung der Bestellung oder, falls ein solches fehlt, spätestens mit Annahme derAuftragsbestätigung respektive Unterzeichnung des Individualvertrages anerkennt der Kunde dieAnwendung der vorliegenden

1.7 Die Geltung einzelner Bestimmungen dieser AGB kann durch Individualabrede ausgeschlossen

1.8 Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen oderandere Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht zum Bestandteil des vertraglichen Verhältnisseszwischen der ecek und dem Kunden, wenn die ecek ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen gegenüberLetzterem vorbehaltlos Dasselbe gilt für die vorbe- haltlose Entgegennahme von Leistungen.Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden werden ausschliesslich dann zumVertragsbestandteil, wenn die ecek diesen schriftlich zustimmt.

2.  Angebot

2.1 Die ecek kann ihre Angebote dem Kunden mündlich oder schriftlich Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Oferte schriftlich.

2.2 Angebote der ecek sind ab Ausstellungsdatum jeweils 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Einladungen der ecek zu Bildungsveranstaltungen (Schulung, Workshop, Kurs ) gelten nicht alsverbindliches Angebot, sondern stellen eine Einladung zur Ofertstellung dar. Dies gilt auch für jene in digitalerForm, welche auf der Website der ecek abrufbar sind.

2.4 Bei Werbe- und Informationsprospekten handelt es sich nicht um Angebote der ecek.

2.5 Preislisten der ecek stellen kein Angebot dar und enthalten lediglich Richtpreise zur Informierung des Verbindlich sind die individuell oferierten resp. vereinbarten Preise unter Vorbehalt von

Preisanpassungen gem. Zif. 6.7, Zif. 6.8 und Zif. 6.9 dieser AGB sowie infolge ausserordentlicherUmstände.

3.  Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Vertragsparteien einen schriftlichen Vertrag unter-zeichnet haben.

3.2 Ebenfalls kommt es mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Oferte durch den Kunden zumVertragsschluss (Auftragserteilung). Dasselbe gilt, wenn die ecek eine Bestellung des Kunden mündlich oderschriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung).

4.  Vertragsgegenstand

4.1 Art und Umfang der Arbeiten werden in der Oferte der Auftragsbestätigung oder in einem Individualvertrag definiert.

4.2 Der Vertragsgegenstand kann nur durch schriftliche Abrede geändert oder erweitert

5.  Arbeitsausführung

5.1 Die ecek verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung undgarantiert, dass alle erbrachten Leistungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie dengesetzlichen Vorgaben

5.2 Die ecek erfüllt die Leistung grundsätzlich persönlich.

 5.3 Der Kunde hat der ecek rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen undVorgaben bekannt zu Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten derecek erschweren, verzögern oder verunmöglichen könnten.

5.4 Der Kunde gewährt der ecek den notwendigen Zugang zu seiner Liegenschaft, seinen Räumlichkeiten undtechnischen Er stellt der ecek die erforderlichen Einrichtungen, Dokumentationen und andereHilfsmittel zur Verfügung. Energiekosten, welche durch vertragsgemässe Kontrollen und Messungen der ecekan Anlagen bzw. Installationen entstehen, trägt der Kunde selbst.

5.5 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung ist die ecek nicht verpflichtet, die vomKunden erhaltenen Informationen und Unterlagen sowie die erteilten Anweisungen auf ihre sachlicheRichtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die ecek darf davon ausgehen, dass Unterlagen,Informationen und Anweisungen des Kunden vollständig sowie sachlich und inhaltlich richtig

6.  Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die ecek erbringt ihre Leistungen zu Pauschal- Globalpreisen oder nach Aufwand imStundenansatz. Im Angebot resp. in der Auftragsbestätigung werden die Kostenarten und Kostensätzeaufgeführt.

6.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Währung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.3 Auf allen Preisen wird die gültige Mehrwertsteuer Diese wird jeweils separatausgewiesen.

6.4 Die ecek kann vom Kunden vor oder während der Leistungserbringung eine Anzahlung oderAbschlagszahlung

6.5 Vereinbarte Pauschalpreise beinhalten auch die Nebenkosten wie Fahrtspesen, Sekretariatsarbeitenund Sozialleistungen, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteilige vereinbart Bei Vergütung nachAufwand oder entsprechender Vereinbarung sind Fahrtspesen nicht in der Vergütung enthalten und werden miteinem Ansatz von CHF 1.- pro km in Rechnung gestellt.

6.6 Auf Wunsch des Kunden ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachte Leistungen werdeninklusive allfälliger Gebühren und den gesetzlichen Zuschlägen in Rechnung

6.7 Vom Angebot Vertrag nicht erfasste, zusätzlich erbrachte Leistungen (Extrafahrten zuKontrollobjekten, Nachträge, Zusatzarbeiten, Änderungen und Mehrleistungen) werden dem Kunden nach Aufwand (Stundenansatz) in Rechnung gestellt. Die Vereinbarungeiner Pauschalvergütung bleibt vorbehalten.

6.8 Allfällige Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung, Materialbedarf undWartezeit sowie ausfallende Arbeitszeit, verursacht durch bauseitig und oder kundenseitig veranlasste,nicht vorhergesehene Unterbrechungen der Arbeiten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.9 Sollten neue öfentliche Abgaben und Gebühren eingeführt oder bestehende erhöht werden, so ist dieecek jederzeit berechtigt, die oferierten vertraglich vereinbarten Entgelte entsprechend zu erhöhen.

6.10 Preisänderungen werden dem Kunden in der Regel Die Nichtmitteilung zusätzlicher Kostenan den Kunden bedeutet nicht, dass die ecek auf die Geltendmachung einer Mehrvergütung verzichtet.

6.11 Sofern nicht anders vereinbart ist, stellt die ecek die angefallene Vergütung nach Erbringung dervereinbarten Leistung bei Daueraufträgen monatlich in Rechnung.

6.12 Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Es kann auch eine kürzere Zahlungsfristvereinbart werden.

7.  Zahlungsverzug

7.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist Zif. 6.12 dieser AGB gerät der Kunde automatisch und ohneschriftliche Mahnung in Verzug und schuldet der ecek eine Mahngebühr.

7.2 Nach Eintritt des Zahlungsverzuges verschickt die ecek mindestens eine schriftliche Mahnung. Für jedeMahnung werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 50.- in Rechnung DieGeltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

7.3 Wenn eine (An- oder Abschlags-)zahlung nicht fristgemäss geleistet wird, ist die ecek berechtigt, amVertrag festzuhalten, jedoch ihre Leistungen vorübergehend einzustellen bzw. nicht zu beginnen, oder abervom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen bleiben Schadenersatzansprüche

8.  Ausführungstermine und -fristen

8.1 Ausführungstermine und -fristen werden individuell Sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

8.2 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen bedingt die Erfüllung einer allfälligvereinbarten Vorauszahlungspflicht durch den

8.3 Die Einhaltung verbindlicher Ausführungstermine und -fristen setzt die rechtzeitige Abklärung undÜbergabe von allen technischen Ausführungsunterlagen, die Einhaltung vereinbarter und gesetzlicherPflichten seitens des Kunden sowie die rechtzeitige Fertigstellung allfälliger bauseitiger Vor- undNebenarbeiten

8.4 Die ecek ist verpflichtet, den Kunden über eine Verzögerung so rasch als möglich zu informieren und diese zu begründen.

8.5 Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oder Überschreitung einer verbindlichenAusführungsfrist hat der Kunde der ecek eine angemessene Nachfrist

8.6 Eine begründete, unverschuldete Nichteinhaltung eines verbindlichen Ausführungstermins oderÜberschreitung einer verbindlichen Ausführungsfrist gewährt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertragzurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

9.  Gewährleistung

9.1 Für Werke und Produkte der ecek gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es wurdeetwas anderes

9.2 Zugesicherte Eigenschaften werden von der ecek nur ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9.3 Der Kunde hat das Werk Produkt innert 5 Werktagen ab dessen Übergabe zu prüfen und allfälligeMängel der ecek schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Mängelrüge innert dieser Frist, so gilt dasWerk bzw. Produkt als von ihm genehmigt. Erweist sich Letzteres bei der Ablieferung als mängelhaft, so hatder Kunde der ecek so rasch als möglich Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben.

9.4 Dem Kunden steht bei Vorliegen eines Mangels nur ein Nachbesserungsrecht Zif. 9.3 dieser AGBzu. Weitere Gewährleistungsansprüche wie Wandelung, Minderung und Rücktritt sowie die damitzusammenhängende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sind ausdrücklich wegbedungen.

10.   Haftung

10.1 Die ecek haftet dem Kunden nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere undleichte Fahrlässigkeit ist Nur für Körperschäden steht die ecek auch bei mittlerer und leichterFahrlässigkeit ein. Vorbehalten bleibt ein individuell vereinbarter Haftungsumfang.

10.2 Auch Hilfspersonen und Substituten, die von der ecek bei der Erbringung einer vereinbarten Leistungrechtmässig herbeigezogen werden, haften nur bei Absicht und grober Fahrlässigkeit. Im Falle des rechtmässigen Beizugs einer Hilfsperson haftet die ecek ausschliesslich fürdie gehörige Auswahl, Instruktion, Überwachung und Organisation der Hilfsperson, im Falle derrechtmässigen Substitution ausschliesslich für die gehörige Auswahl und Instruktion des Substituten.

10.3 Der Haftungsausschluss Zif. 10.1 und Zif. 10.2 dieser AGB gilt sowohl für vertragliche als auchfür ausservertragliche und quasi-vertragliche Ansprüche.

10.4 Soweit es gesetzlich zulässig ist, wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, entgangenerGewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

10.5 Die ecek haftet nicht für unvorhergesehene Verzögerungen und Nichterfüllung, welche infolge höhererGewalt (wie B. Streik, Mobilmachung, Krieg, Transportstörungen, Aufruhr oder Sabotage) oder nicht von ihrzu vertretende Ereignisse entstehen.

10.6 Schäden, welche die ecek oder einer ihrer beigezogenen Dritten (Hilfsperson oder Substitut) bei derVertragserfüllung erlitten hat, muss der Kunde der ecek in vollem Umfang ersetzen, es sei denn, denKunden trift kein Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde eine Installation bzw. Anlage voreiner Kontrolle oder Messung durch die ecek unsachgemäss bedient oder manipuliert.

11.   Abtretung, Übertragung und Verpfändung

11.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der ecek ohne deren vorherige schriftlicheZustimmung weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

12.   Schutzrechte

12.1 Mit dem Erbringen der vertraglichen Leistung werden keine Urheberrechte oder gewerblichenSchutzrechte von der ecek auf den Kunden übertragen.

12.2 An den Kunden überreichte Unterlagen wie Lernmaterialien, technische Pläne und Expertisen bleibengeistiges Eigentum der ecek, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Sie dürfen weder kopiert, vervielfältigtnoch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht

13.   Vertraulichkeit

13.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder ofenkundignoch allgemein zugänglich Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zuwahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

13.2 Die Vertragsparteien überbinden ihre Geheimhaltungspflicht gemäss 13.1 dieser AGB auf ihreMitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

14.   Datenschutz

14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung Sie verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowietechnisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu trefen, damit die im Rahmen derVertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

14.2 Die Vertragsparteien überbinden die Verpflichtungen gemäss 14.1 dieser AGB auf ihreMitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

14.3 Die Übermittlung von Informationen per E-Mail zwischen den Vertragsparteien erfolgt im Wissen, dasssich dieses Medium für Vertrauliches nicht Der Kunde ist mit der Übermittlung von Daten per E-Mailohne Passwortschutz einverstanden, es sei denn, er teilt der ecek ausdrücklich mit, dass er auf andereWeise kommunizieren möchte. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Kommunikation per E-Mail mit Passwortschutz oder auf postalischem Weg.

14.4 Der Kunde gestattet der ecek die zur Vertragserfüllung und für ein Inkasso notwendigeWeitergabe von Daten an

15.   Vertragsbeendigung

15.1 Der Vertrag wird durch die vollständige Leistungserbringung oder den Ablauf einer individuell vereinbarten Vertragsdauer

15.2 Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt wider-rufenwerden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten.

15.3 Schadensersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.

16.   Vertrags- und Bedingungsänderungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Individualvertrages bedürfen der

16.2 Die ecek behält sich das Recht vor, die AGB neu zu gestalten und abzuändern. Er wird den Kundenüber Änderungen der AGB rechtzeitig Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vierWochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht, geltendie geänderten AGB als vom Kunden genehmigt. Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, behält sich die ecek vor, dasVertragsverhältnis unter Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist zu beenden. Die Änderungsmitteilungenthält den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung desUnterlassens eines Widerspruchs und erfolgt per Post.

17.   Rangfolge der Vertragsbestandteile

17.1 Bei Widersprüchen zwischen dem Individualvertrag, den AGB und der Oferte gehen die Bestimmungen des Individualvertrages denjenigen der AGB und Letztere denjenigen der Oferte vor.

18.   Salvatorische Klausel

18.1 Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder alsnicht rechtskräftig angesehen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. DieVertragsparteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung trefen, welche die betrefende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

19.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommensder Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom April 1980 (CISG)werden wegbedungen.

19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ecek und einemGeschäftskunden entstehenden Streitigkeiten ist Kunden, die Verbraucher sind, können das Gerichtan ihrem Wohnsitz oder jenes in Bern anrufen. Die ecek hat Verbraucher an dessen Wohnsitz zu beklagen(Art. 32 Abs. 1 ZPO).

19.3 Die ecek behält sich ausdrücklich das Recht vor, jeden ihrer Kunden an dessen Wohnsitz gerichtlich zu belangen.

 

Besondere Bedingungen für Kurse und Schulungen der Energy Control ECEK GmbH

 

1.   Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die „Besonderen Bedingungen für Kurse und Schulungen der ecek“ gelten fürBildungsdienstleistungen (Schulung, Kurs, Workshop etc.) der Energy Control ECEK GmbH (nachfolgend„ecek“ genannt) ergänzend zu den „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energy Control ECEKGmbH“ (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen gehen die vorliegenden«Besonderen Bedingungen»

1.2 Mit der Anmeldung zur entsprechenden Bildungsveranstaltung (nachfolgend „Kurs“ genannt) beiindividueller Ofertstellung durch die Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die AGB sowie die vorliegenden«Besonderen Bedingungen» der ecek.

2.  Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Anmeldung für den Kurs erfolgt per E-Mail. Ebenfalls möglich ist eine Online- Anmeldung per Bei kundenspezifischen Kursen erstellt die ecek eine individuelle Oferte.

2.2 Die Anmeldung ist

2.3 Eine Anmeldung wird per Post oder per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung erfolgt spätestens 10 Tagevor

2.4 Mit der Anmeldungsbestätigung entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der ecek und dem Bei kundenspezifischen Kursen wird der Vertrag mit der Auftragserteilung durch den Kunden geschlossen.

3.  Durchführung und Teilnahme

3.1 Die minimale und maximale Teilnehmerzahl ist je Kurs Wird die minimale Teilnehmerzahl nichterreicht, behält sich die ecek das Recht vor, den Kurs nicht durchzuführen.

3.2 Die Teilnehmerberücksichtigung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

3.3 Wer nicht für den aktuellen Kurs berücksichtigt werden kann, wird nach Rücksprache für dennächstmöglichen Kurs bestätigt.

4.  Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Kurskosten umfassen die Teilnahmegebühr Hand-outs sowie weitere Leistungen gemässKursbeschreibung.

 4.2 Die Kurskosten werden gemäss Kursbeschreibung in Rechnung Enthält diese keine Angabenzur Rechnungsstellung werden die Kurskosten mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. DieZahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum.

4.3 Die ecek behält sich das Recht vor, einen angemeldeten Kunden erst nur zum Kurs zuzulassen,wenn er die in Rechnung gestellten Kurskosten bezahlt hat.

5.  Rücktritt und Annullation

5.1 Will der Kunde trotz definitiver Kurszuteilung den Kurs nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten, sohat er dies der ecek schriftlich Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

5.2 Bei einer Abmeldung schuldet der Kunde der ecek folgende Vergütung:

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine Kosten
  • bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kurskosten
  • weniger als 15 Tage vor Kursbeginn: volle Kursgebühr.

5.3 Im Falle einer Kursannullation durch die ecek werden keine Kurskosten Allfällig bereits inRechnung gestellte und bezahlte Kurskosten werden vollständig rückerstattet.

6.  Bild- und Tonaufnahmen

6.1 Ohne ausdrückliches Einverständnis der ecek dürfen während des gesamten Kurses keine Bild- und oder Tonaufnahmen gemacht werden.

6.2 In jedem Fall unterliegen Bild- und Tonaufnahmen den Bestimmungen der

7.  Haftung und Versicherung

7.1 Das Benutzen der Räumlichkeiten der ecek und der Kursorte erfolgt auf eigene Für Diebstahl undVerlust von Gegenständen übernimmt die ecek keine Haftung.

7.2 Jeglicher Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht ) ist Sache des teilnehmenden Kunden.

Version 2025